Die Schweiz setzt sich für den Frieden in der Welt ein, dies ist ein explizites Ziel ihrer Aussenpolitik. Gemäss Artikel 54 der neuen Schweizer Bundesverfassung, welche am 18. April 1999 von Volk und Ständen angenommen wurde, fördert der Bundesrat die "Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz" und "ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen."
Um vor Ort in Krisenregionen der Welt zu helfen verfügt das Schweizerische Aussenministerium (EDA) über eine Expertengruppe zur gewaltlosen Friedensförderung, das "Swiss Expert Pool for Civilian Peacebuilding" (SEP). Schweizer und ausländische Wissenschafter mit Erfahrung im Bereich Friedensforschung beraten das SEP Team in einer Vielzahl von Spezialgebieten, darunter Mediation, Verhandlungen, Flüchtlinge, Kleinwaffen, Rechtsstaat, Kindersoldaten, Frauen und Friedensförderung, Menschenhandel sowie Wirtschaft und Gewaltkonflikte. Im SEP Resource Handbook werden diese Themen kurz und prägnant behandelt, mit Hinweisen auf weiterführende Literatur.